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Home > Aktuelles > Finanzbehörden > BaFin untersagt der GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft


BaFin untersagt der GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der German Asset Managers AG (GAMAG) in Frankfurt am Main am 05.04.2004 das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Die GAMAG nahm Gelder von Anlegern gegen Ausgabe so genannter Master- und Mini-Zertifikate entgegen. Das Geld sollte für Rechnung der Anleger nach zwei Anlagestrategien in Aktienoptionsgeschäfte und Hedgefonds investiert werden. Die Handelstätigkeiten erfolgten über Gesellschaften mit Sitz auf den Bahamas, die die GAMAG eigens zu diesem Zweck gegründet hatte. Mit dieser Tätigkeit betrieb die GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügungen der BaFin betreffen die folgenden Zertifikate der GAMAG:

Vola+Value Master-Zertifikate (WKN 686 760),
 
Vola+Value Mini-Zertifikate (WKN 686 761),
 
Black+White Master-Zertifikate (WKN 686 762) und
 
Black+White Mini-Zertifikate (WKN 686 763).

Aufgrund der Anordnung der BaFin darf die GAMAG für diese Zertifikate keine Gelder mehr entgegennehmen. Sie ist vielmehr verpflichtet, die Investitionen aufzulösen und die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Zum Schutz der Anleger hat die BaFin die GAMAG angewiesen, den Anlegern keine Vertragsänderungen ohne die Zustimmung der BaFin anzubieten. Damit soll verhindert werden, dass das Unternehmen seine Pflicht, die Gelder zurückzuzahlen, zu umgehen versucht.

Die Deutsche Börse AG hat nach Unterrichtung durch die BaFin am 06.04.2004 den Handel der Mini-Zertifikate im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt. Ferner wies die BaFin die depotführende Bank der GAMAG an, keine Zertifikatsverkäufe an Anleger mehr zuzulassen. Unabhängig hiervon können die Anleger die Zertifikate weiterhin entsprechend den Zertifikatsbedingungen bei der GAMAG einlösen.

Genaue Angaben über den Umfang der Geschäfte hat das Unternehmen gegenüber der BaFin bislang verweigert.

Bereits am 19.02.2003 hatte die BaFin der GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft auf der Grundlage der damals angebotenen Master-Zertifikate untersagt. Ferner hatte die BaFin am 13.10.2003 Vertragsänderungen bei Master-Zertifikaten untersagt (siehe Pressemitteilung der BaFin vom 20.10.2003). Alle bisherigen Rechtsbehelfe der GAMAG gegen diese Maßnahmen der BaFin waren erfolglos.

Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 


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