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Krankenversicherung / private Krankenversicherung
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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Heil- und Kostenplan


Für die private Krankenversicherung ist der Heil- und Kostenplan im Zahnbereich – insbesondere für Zahnersatz und Kieferorthopädie – von Bedeutung. Im Heil- und Kostenplan werden die geplante Behandlungsmaßnahme sowie die hierfür entstehenden Kosten festgehalten.

Je nach Tarif erstattet die private Krankenversicherung für Zahnersatz-Maßnahmen nur dann die Kosten, wenn dem Versicherer zuvor ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde.




Andere Tarife erstatten die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie auch dann ganz oder teilweise, wenn vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung eingereicht wurde. Es ist jedoch immer empfehlenswert, vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan bei seiner Krankenversicherung einzureichen – allein deshalb, um die Höhe der laut Tarif vorgesehenen Selbstbeteiligung zu erfahren.

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