Für die private Krankenversicherung ist der Heil- und Kostenplan im Zahnbereich – insbesondere für Zahnersatz und Kieferorthopädie – von Bedeutung. Im Heil- und Kostenplan werden die geplante Behandlungsmaßnahme sowie die hierfür entstehenden Kosten festgehalten.
Je nach Tarif erstattet die private Krankenversicherung für Zahnersatz-Maßnahmen nur dann die Kosten, wenn dem Versicherer zuvor ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde.
Andere Tarife erstatten die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie auch dann ganz oder teilweise, wenn vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung eingereicht wurde. Es ist jedoch immer empfehlenswert, vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan bei seiner Krankenversicherung einzureichen – allein deshalb, um die Höhe der laut Tarif vorgesehenen Selbstbeteiligung zu erfahren.