Als Anschlussheilbehandlung werden stationäre Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger (auch Reha-Maßnahme oder Reha-Kur) bezeichnet, die sich unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließen. Der Zweck einer Anschlussheilbehandlung ist die ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags, wie auch des Berufslebens. Die Anschlussheilbehandlung wird in einer darauf spezialisierten Rehabilitationsklinik durchgeführt.
Ist die Anschlussheilbehandlung notwendig, um die zuvor im Krankenhaus behandelte Krankheit zu heilen oder zu bessern, erstatten die meisten privaten Krankenversicherer die Anschlussheilbehandlung. Vorleistungen eines anderen Versicherungsträgers werden auf die Leistungen der privaten Krankenversicherung angerechnet. Insbesondere bei Arbeitnehmern und Angestellten wird die Anschlussheilbehandlung vom Rentenversicherungsträger übernommen, weshalb eine zusätzliche Absicherung über die private Krankenversicherung hier nicht erforderlich ist.