Als Hilfsmittel gelten technische Mittel, die körperliche Erkrankungen oder Behinderungen mildern oder ausgleichen sollen. Die private Krankenversicherung unterscheidet große und kleine Hilfsmittel. Kleine Hilfsmittel sind beispielsweise Sehhilfen (Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), Schuh-Einlagen zur Fußkorrektur, Gummistrümpfe. Große Hilfsmittel sind zum Beispiel Krankenfahrstühle und Körperersatzstücke (Armprothesen, Beinprothesen).
Die private Krankenversicherung erstattet Hilfsmittel in sehr unterschiedlicher Höhe. Je nach Tarif gibt es für die Erstattung von Hilfsmitteln keine Höchstbegrenzung, Festzuschüsse für einzelne Hilfsmittel oder Höchstsätze für den Zuschuß. Sehr wenige Versicherer haben einen „offenen Hilfsmittelkatalog“, aus dem alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet werden.