Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet den Beitrag der Versicherten prozentual vom Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Die Beitragssätze liegen je nach Kasse im Mittel zwischen 14 % und 15 % zuzüglich 1,7 % vom Bruttoeinkommen für die Pflegepflichtversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen für freiwillig versicherte Mitglieder allein durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Private Krankenversicherung:
In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Der Beitrag bemisst sich nach dem Geschlecht, Eintrittsalter, Leistungsumfang und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Für bereits vorhandene Erkrankungen können Beitragszuschläge erhoben werden.