|
|
|
 |
|
|
Home
>
Wissen
>
Krankenversicherung / private Krankenversicherung
>
Hilfsmittelkatalog, offener
|
|
 |
Im Hilfsmittelkatalog führt die private Krankenversicherung die erstattungsfähigen Hilfsmittel auf. Je nach Gesellschaft bietet die private Krankenversicherung einen „offenen“ Hilfsmittelkatalog oder keinen „offenen“.
Nur sehr wenige Krankenversicherungen bieten den vorteilhaften „offenen“ Hilfsmittelkatalog an. Die meisten Krankenversicherer sagen in ihren Bedingungen in einer Aufzählung klar aus, welche Hilfsmittel erstattet werden und in welchem Umfang.
Ein offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, daß die Hilfsmittel zwar generell definiert, jedoch nicht auf bestimmte Hilfsmittel begrenzt sind. So könnte hier auch ein Anspruch auf (in späteren Jahren) neu entwickelte Hilfsmittel bestehen. Da ein Hilfsmittel durchaus mehrere tausend Euro kosten kann, sollten Sie genau überlegen, ob Sie auf einen „offenen“ Hilfsmittelkatalog verzichten können. Ein unabhängiger Berater sagt Ihnen, welche Krankenversicherungen einen offenen Hilfsmittelkatalog beinhalten.
Als Hilfsmittel gelten technische Mittel, die körperliche Erkrankungen oder Behinderungen mildern oder ausgleichen sollen. Das sind beispielsweise Sehhilfen (Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), Schuh-Einlagen zur Fußkorrektur, Gummistrümpfe. Große Hilfsmittel sind zum Beispiel Krankenfahrstühle und Körperersatzstücke (Armprothesen, Beinprothesen).
|
| Seite:
1 |
6825
mal gelesen |
|
|
 |
| |
|
 |
| |
|