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Krankenversicherung / private Krankenversicherung
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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung: Krankengeld


Gesetzliche Krankenversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ihren Versicherten ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens, abzüglich 50 % der Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Zahlung endet spätestens nach 78 Wochen. Ab 2006 erfolgt die alleinige Finanzierung des Beitrages durch den Arbeitnehmer, das heißt, der Arbeitgeberzuschuss für das Krankengeld entfällt.






Private Krankenversicherung:

In der privaten Krankenversicherung können Arbeitnehmer, aber auch Selbständige und Freiberufler, ihr volles Nettoeinkommen ohne zeitliche Begrenzung absichern.

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