Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ihren Versicherten ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens, abzüglich 50 % der Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Zahlung endet spätestens nach 78 Wochen. Ab 2006 erfolgt die alleinige Finanzierung des Beitrages durch den Arbeitnehmer, das heißt, der Arbeitgeberzuschuss für das Krankengeld entfällt.
Private Krankenversicherung:
In der privaten Krankenversicherung können Arbeitnehmer, aber auch Selbständige und Freiberufler, ihr volles Nettoeinkommen ohne zeitliche Begrenzung absichern.