Die Homöopathie zählt zu den Naturheilverfahren. Homöopathie ist im wesentlichen eine Ansammlung von Wissen und Erfahrungen um die Wirkung von Arzneistoffen auf den Menschen. Das Therapiegesetz der Homöopathie lautet: „Ähnliches wird mit Ähnlichem geheilt“.
Die private Krankenversicherung erstattet Leistungen der Homöopathie nur in einzelnen Tarifen. Entsprechende Gesellschaften und Tarife erfahren Sie von einem unabhängigen Experten für private Krankenversicherung oder über einen professionellen Versicherungsvergleich im Internet.