Gesetzliche Krankenversicherung:
In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren Selbstbeteiligungen in Form von Zuzahlungen, unter anderem für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahmen, Zahnersatz.
Private Krankenversicherung:
Die private Krankenversicherung ist wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung versicherbar.
Es können absolute, prozentuale oder kombinierte Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbeteiligungen reduzieren den Beitrag überproportional.
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