Inlays sind im Labor gefertigte (gegossene) Einlage-Füllungen. Inlays verwendet der Zahnarzt, wenn ein Zahn mit Karies befallen ist, die alte Füllung unbrauchbar geworden oder eine Allergie auf bestehende Füllungen (z. B. Amalgam) bekannt geworden ist.
Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Inlays entweder als Zahnbehandlung oder als Zahnersatz. Da die private Krankenversicherung in den meisten Tarifen die Zahnbehandlung zu 100 % erstattet, ist es von Vorteil, eine Krankenversicherung zu wählen, die „Inlays als Zahnbehandlung“ erstattet – nämlich zu 100 %.
Erstattet ein Tarif hingegen Inlays nur als Zahnersatz, ist die Erstattung meist deutlich niedriger – nämlich in der Regel zwischen 60 % und 80 %. Welche Krankenversicherungen Inlays zu 100 % erstatten, erfahren Sie schnell und unkompliziert bei einem Versicherungsvergleich über das Internet.