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Krankenversicherung / private Krankenversicherung
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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung


Aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung können folgende Personen:

- Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte), die durch die jährliche Erhöhung der Bemessungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) unter diese rutschen und damit der
Versicherungspflicht unterliegen; diese Personen haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in der privaten Krankenversicherung zu bleiben;

- Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte), deren Einkommen durch Wechsel des Arbeitsplatzes unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bemessungsgrenze) fällt; diese Personen müssen zwingend zurück in die gesetzliche Krankenversicherung;

- Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) bei Eintritt von Arbeitslosigkeit – sie müssen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung; abweichend hiervon können sie sich jedoch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie während der letzten 5 Jahre nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren;

- Selbständige, deren Einkommen bei einer Anstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, müssen ohne Ausnahme zurück in die gesetzliche Krankenversicherung;

- Selbständige, Arbeiter oder Angestellte, die ihre Berufstätigkeit vollständig aufgeben und dadurch in die Familienversicherung des Ehepartners oder der Eltern zurückfallen;

- Selbständige, die in die Arbeitslosigkeit gehen (falls sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben);

- Berufsanfänger, deren Einkommen bei ihrer erstmaligen Anstellung oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, obwohl sie während des Studiums in der privaten Krankenversicherung waren.






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