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Krankenversicherung / private Krankenversicherung
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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Karenzzeit


Die private Krankenversicherung bezeichnet als Karenzzeit den Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalls und dem Einsetzen der Leistungspflicht. Beim Krankentagegeld bezeichnet die Karenzzeit den Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Einsetzen der Krankentagegeld-Zahlung. Bei Arbeitnehmern (Angestellten und Arbeitern) beträgt die Karenzzeit im Allgemeinen 42 Tage.

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