Die kieferorthopädische Behandlung dient der Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen,
die das Beißen, Kauen, Sprechen und Atmen beeinträchtigen können.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung sind in den meisten Tarifen erstattungsfähig. Häufig ist die Höhe der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung im gleichen Umfang erstattungsfähig wie Leistungen für Zahnersatz.
Läuft bereits bei Antragstellung eine kieferorthopädische Behandlung, reagieren die Krankenversicherer sehr unterschiedlich: Die meisten Versicherer lehnen eine Krankenversicherung für diese Personen ab, einige Unternehmen bieten die Krankenversicherung mit einem Beitragszuschlag an. Nur wenige Versicherer übernehmen
die Kosten der weiteren Behandlung, ohne einen Beitragszuschlag zu erheben. Diese Gesellschaften erfahren Sie bei einem unabhängigen Experten für private Krankenversicherung oder sehr einfach und unkompliziert bei einem professionellen Krankenversicherungsmakler im Internet.