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Krankenversicherung / private Krankenversicherung
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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Alterungsrückstellung


Die private Krankenversicherung bildet für ihre Versicherten Rücklagen für das Alter – die sogenannte Alterungsrückstellung. Das bedeutet, ein Teil des Beitrages wird zurückgelegt (das ist die Alterungsrückstellung) und dient als Reserve, um die im Alter steigenden Krankheitskosten der Versicherten zu finanzieren. Die Höhe der Altersrückstellung kann von Krankenversicherung zu Krankenversicherung stark variieren.




Je höher die Altersrückstellung, desto besser können stabile Beiträge im Alter gesichert werden.

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung wechseln, geht Ihnen die Alterungsrückstellung verloren – sie verbleibt beim bisherigen Versicherungsunternehmen. Nach dem Wechsel Ihrer Krankenversicherung müssen Sie beim neuen Versicherer erneut beginnen, Ihre Alterungsrückstellung aufzubauen. Je später Sie die private Krankenversicherung wechseln, desto geringer ist die angesparte Alterungsrückstellung, was Ihre Beiträge im Alter belasten kann. Der Wegfall der Alterungsrückstellung ist ein wesentlicher Nachteil beim Wechsel des Versicherungsunternehmens. Die Höhe der Alterungsrückstellung ist bei den einzelnen Krankenversicherern sehr unterschiedlich, weshalb das Thema Alterungsrückstellung auch ein wichtiger Punkt bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung sein sollte. Näheres zur Alterungsrückstellung erfahren Sie bei einem professionellen Versicherungsvergleich im Internet.

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