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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Kinder-Nachversicherung


Regelung zur Kinder-Nachversicherung: Unter folgenden Voraussetzungen beginnt der Versicherungsschutz von Neugeborenen ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung unmittelbar nach Geburt:

- Am Tage der Geburt des Kindes muß ein Elternteil mindestens 3 Monate in der privaten
Krankenversicherung versichert sein.
- Die Beantragung des Versicherungsschutzes für das Kind muß beim gleichen Versicherer spätestens zwei Monate nach Geburt des Kindes rückwirkend ab Geburt erfolgen (Formblatt für Kinder-Nachversicherung).





- Der Versicherungsschutz für das Kind darf nicht höher (besser) sein, als der Versicherungsschutz des versicherten Elternteiles. (Falls für das Kind ein höherer Versicherungsschutz gewünscht ist, erfolgt eine Gesundheitsprüfung).

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