Die Versicherungspflichtgrenze wird jeweils zum 1.1. eines Jahres erhöht und damit der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze bildet die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit. Arbeitnehmer, deren Gehalt diese Grenze übersteigt, können in die private Krankenversicherung wechseln.
Abweichend von der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bereits am 31.
12.2002 Mitglied in der privaten Krankenversicherung in einem Vollkostentarif waren. Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze wird jährlich erhöht und liegt auf gleicher Höhe wie die Beitragsbemessungsgrenze. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge erhoben.