Sowohl für versicherungspflichtige, als auch für freiwillig versicherte Personen gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung die gleichen Kündigungsfristen. Neben den Kündigungsfristen ist bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, dass eine andere gesetzliche Kasse erst dann gewählt werden kann, wenn die Mitgliedschaft in der derzeitigen Krankenversicherung seit mindestens 18 Monaten besteht.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann die gesetzliche Krankenversicherung jeweils mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.