Für Personen in Berufsausbildung gelten bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres bei einigen Gesellschaften Spezialtarife. Diese Spezialtarife können wählen:
- Personen, die sich in der Ausbildung (Berufs- oder Schulausbildung) befinden und keine regelmäßigen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (außer Ausbildungs-Vergütungen bzw. Anwärterbezüge) haben – Studenten und Beamtenanwärter
- Studenten, die kein oder nur ein geringfügiges regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben,
- Personen, die ein Praktikum laut Studien- bzw.
Prüfungsordnung verrichten,
- nicht berufstätige Ehegatten der vorgenannten Personen