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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Personen in Ausbildung, Berufsausbildung


Für Personen in Berufsausbildung gelten bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres bei einigen Gesellschaften Spezialtarife. Diese Spezialtarife können wählen:

- Personen, die sich in der Ausbildung (Berufs- oder Schulausbildung) befinden und keine regelmäßigen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (außer Ausbildungs-Vergütungen bzw. Anwärterbezüge) haben – Studenten und Beamtenanwärter

- Studenten, die kein oder nur ein geringfügiges regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben,

- Personen, die ein Praktikum laut Studien- bzw.




Prüfungsordnung verrichten,

- nicht berufstätige Ehegatten der vorgenannten Personen

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