HOME
   AKTUELLES
   BANKEN
   GELDANLAGE
   STEUERN
   VERSICHERUNG
   WEBGUIDE
   WISSEN
Börse
Krankenversicherung / private Krankenversicherung
   IMPRESSUM
 
Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Pflegebedürftigkeit


Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Alltags auf Dauer, voraussichtlich mindestens jedoch für sechs Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedarf. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung gilt sowohl für gesetzlich, als auch privat versicherte Personen.




Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bieten eine Grundabsicherung und können durch eine private Pflegezusatzversicherung im Leistungsumfang aufgestockt werden.

Seite: 1 2392 mal gelesen

 
 

CYNOMIC Internet GmbH | Nutzungsbedigungen | Impressum