Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Alltags auf Dauer, voraussichtlich mindestens jedoch für sechs Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedarf. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung gilt sowohl für gesetzlich, als auch privat versicherte Personen.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bieten eine Grundabsicherung und können durch eine private Pflegezusatzversicherung im Leistungsumfang aufgestockt werden.