Die Pflegepflichtversicherung existiert seit 1995 als vom Gesetzgeber festgelegter Pflichtbestandteil für gesetzlich und privat versicherte Personen. Die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung bieten den Pflegebedürftigen eine Grundabsicherung. Der Leistungsumfang der privaten Pflegepflichtversicherung ist mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung vergleichbar und kann zusätzlich durch eine private Pflegezusatzversicherung aufgestockt werden.