Eine Ablehnung des Antrages zur privaten Krankenversicherung erhält der Antragsteller dann, wenn das Kostenrisiko aufgrund bestehender Vorerkrankungen für das Versicherungsunternehmen nicht kalkulierbar oder unüberschaubar ist. Hat der Antragsteller eine Ablehnung erhalten, muss er diese angeben, wenn er einen weiteren Antrag auf private Krankenversicherung stellt. Unterlässt er das, kann beim Zustandekommen eines Versicherungsvertrages aufgrund der falschen Angaben noch Jahre später eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden.