Ein Versicherungsunternehmen kann einen Antrag auf private Krankenversicherung, Lebens- Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung ablehnen, wenn das Versicherungsrisiko aufgrund einer bei Antragstellung existierenden Krankheit nicht kalkulierbar ist. Wird ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Krankheit abgelehnt, wird diese Ablehnung mit Angabe der entsprechenden Krankheit in eine Zentrale Datenbank der Versicherer eingetragen.
Mit solch einem Eintrag ist es für den Antragsteller schwieriger, eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zu finden, solange die Krankheit noch existiert.
Eine Ablehnung des Antrages zur privaten Krankenversicherung hingegen wird in keine zentrale Datenbank eingetragen. Dennoch ist der Antragsteller verpflichtet, diese Ablehnung bei erneuter Antragstellung anzugeben. Unterlässt er das, kann der Vertrag zur privaten Krankenversicherung noch Jahre später gekündigt werden.