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Leistungen in der Schwangerschaft
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Leistungen in der Schwangerschaft
In der Regel erstattet die private Krankenversicherung umfangreiche Leistungen in der Schwangerschaft. Dazu gehören beispielsweise Leistungen wie die Geburtsvorbereitung, alle medizinisch notwendigen Untersuchungen während der Schwangerschaft, Schwangerschaftsgymnastik (wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt), Ultraschall-Untersuchungen ohne Begrenzung der Anzahl, Akupunktur (jedoch meist nicht Akupunktur als reine Geburtsvorbereitung), Fruchtwasseruntersuchung, Hebammen-Nachsorge und Kurse zur Rückbildungsgymnastik.
Je nach Versicherer kann es bei der Erstattung der genannten Leistungen auch Abstriche geben.
Die private Krankenversicherung erstattet die Fruchtwasseruntersuchung in der Regel bei Ehegatten über 40 Jahre, bei Frauen, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, bei besonderer familiärer Belastung (wenn ein behindertes Kind in der Familie ist oder schwere Erbkrankheiten in der Familie bestehen), bei enger Verwandtschaft zwischen den Partnern (Vettern und Cousinen), bei Frauen, die wiederholt Totgeburten oder Fehlgeburten hatten,
bei Frauen mit besonderer beruflicher Belastung (wie Kontakt mit giftigen chemischen Substanzen oder Röntgenstrahlen).
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