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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Fruchtwasseruntersuchung


Fruchtwasseruntersuchung

Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet sowohl die gesetzliche Krankenkasse, als auch die private Krankenversicherung eine Fruchtwasseruntersuchung während der Schwangerschaft. Nachfolgend sehen Sie eine Liste von Indikationen, bei deren Vorliegen die private Krankenversicherung in der Regel eine Fruchtwasseruntersuchung erstattet. Hierfür genügt es, wenn eine der Voraussetzungen erfüllt ist:

- wenn die Frau das 35.




Lebensjahr vollendet hat,
- wenn der Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hat,
- wenn eine besondere familiäre Belastung vorliegt (ein behindertes Kind oder schwere Erbkrankheiten in der nahen Familie),
- wenn die Frau besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt ist (beispielsweise Frauen, die ständig mit behinderten Kindern arbeiten),
- wenn die berufliche Tätigkeit mit erhöhten Risiken verbunden ist, beispielsweise beim häufigen Kontakt mit giftigen chemischen Substanzen oder Röntgenstrahlen,
- wenn die Frau wiederholt Totgeburten oder Fehlgeburten hatte,
- wenn zwischen den Partnern eine enge Verwandtschaft besteht (Cousinen und Vettern),
wenn einer der Partner von Drogen, Tabletten oder Alkohol abhängig waren oder sind,

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