Eine Ablehnung eines Antrages auf private Krankenversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung erhält ein Antragsteller dann, wenn das Versicherungsrisiko aufgrund einer bestehenden Krankheit für das Versicherungsunternehmen nicht kalkulierbar bzw. unüberschaubar ist. Hat der Antragsteller eine Ablehnung erhalten, muß er diese angeben, wenn er einen weiteren Antrag auf private Krankenversicherung bzw.
Renten- oder Lebensversicherung stellt. Unterläßt er das, kann beim Zustandekommen eines Versicherungsvertrages aufgrund der falschen Angaben noch Jahre später eine Vertragskündigung erfolgen. Bei bereits bestehenden Erkrankungen ziehen Sie am besten einen erfahrenen Versicherungsmakler hinzu. Er weiß, welche Erkrankungen bei welchen Versicherungen am ehesten versicherbar sind. Gute Unterstützung bietet hier auch ein professioneller Anbieter eines Versicherungsvergleichs im Internet.