Dem zukünftigen Versicherungsnehmer obliegt bei Stellung eines Versicherungsantrages für die private Krankenversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Antragsfragen und Gesundheitsfragen – die Anzeigepflicht. Verletzt ein Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluß die Anzeigepflicht durch falsche oder unvollständige Beantwortung der Antragsfragen bzw.
Gesundheitsfragen, kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag rückwirkend aufheben oder bei Kulanz dem Versicherten eine Weiterversicherung mit Risikozuschlag für eine verschwiegene Erkrankung anbieten.