Verletzt ein Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluß die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht zur wahrheitsgemäße Beantwortung aller Antrags- und Gesundheitsfragen, so kann der Vertrag zur privaten Krankenversicherung durch Rücktritt des Versicherers aufgehoben werden. Die Versicherungsgesellschaft muss den Rücktritt vom Krankenversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erklären.
Für Versicherungsfälle, die mit der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zusammenhängen, besteht seitens des Versicherers keine Pflicht zur Leistung. Hier wird deutlich, dass eine gewissenhafte Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag für den Kunden wie auch für den Vermittler wichtig ist.
Bei der fahrlässigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer bis zu 3 Jahren vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Bei der vorsätzlichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann die Versicherung bis zu 30 Jahren vom Vertrag zurücktreten.