Rentner erhalten für ihre private Krankenversicherung gleichermaßen, als wären sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zum Beitrag für ihre private Krankenversicherung in Höhe des halben durchschnittlichen Beitragssatzes der Krankenkassen - bezogen auf den Betrag der Rente.
Darüber hinaus fällt der Tarif und somit auch der Beitrag für das Krankentagegeld weg, wodurch sich der Beitrag für den Rentner verringert.
Der 10%ige gesetzliche Zuschlag ist bereits seit Vollendung des 60. Lebensjahres weggefallen. Als zusätzlichen Schutz bietet jede private Krankenversicherung ihren Versicherten ab Alter 65 die Garantie, ihren Versicherungsschutz auf das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung umstellen zu können und dafür maximal den Höchst-Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen zu müssen. Rentner können auf Wunsch – sofern sie seit mindestens 10 Jahren privat versichert sind – in den sogenannten Standardtarif wechseln.