Die private Krankenversicherung bezeichnet die garantierte Beitragsrückerstattung einer bestimmten Anzahl von Monatsbeiträgen häufig auch als Pauschalleistung bzw. Pauschalvergütung. Eine garantierte Beitragsrückerstattung zahlen nur sehr wenige Krankenversicherungen. Sie ist ein fester Vertragsbestandteil und wird dann an privat Krankenversicherte ausgezahlt, wenn diese während eines Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht bzw.
Leistungen in Anspruch genommen haben. In Einzelfällen klammert die private Krankenversicherung hier die Vorsorgeuntersuchungen aus, das bedeutet, wenn sich der Versicherte lediglich die Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen erstatten lässt, wird die garantierte Beitragsrückerstattung dennoch gezahlt.
Im Gegensatz zur garantierten Rückerstattung von Beiträgen erstatten die meisten Krankenversicherungen eine (nicht garantierte) Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit an ihre Versicherten, die je nach Geschäftsverlauf jährlich für das Folgejahr bzw. die folgenden Kalenderjahre neu festgelegt wird. Bis zu 6 Monatsbeiträge erstatten einzelne Krankenversicherer. Grundsätzlich gilt: bietet die Krankenversicherung eine hohe garantierte Beitragsrückerstattung an, führt das dazu, dass überdurchschnittlich viele Versicherte diese Pauschalleistung insbesondere während der ersten Versicherungsjahre in Anspruch nehmen und keine Rechnungen beim Versicherer einreichen.