Die private Krankenversicherung kennt die garantierte Pauschalleistung als eine besondere Form der Beitragsrückerstattung. Im Gegensatz zur bei den meisten Krankenversicherungen üblichen (nicht garantierten) Beitragsrückerstattung, sichert die garantierte Pauschalleistung dem Versicherten vertraglich zu, dass er eine pauschale Rückvergütung in Höhe von mehreren Monatsbeiträgen erhält, wenn er während eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung einreicht.
Nur wenige Krankenversicherer bieten die garantierte Pauschalleistung an, die gelegentlich auch als Pauschalvergütung bezeichnet wird.