Ob die private Krankenversicherung für Leistungen der Psychotherapie eine vorherige Genehmigung verlangt oder nicht, ist vom gewählten Tarif abhängig. Näheres hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Von Vorteil für den Versicherten ist es, wenn die private Krankenversicherung für Psychotherapie keine vorherige Genehmigung verlangt.
Sieht der jeweilige Tarif der privaten Krankenversicherung eine vorherige Genehmigung vor und der Versicherte holt diese vor Beginn der Psychotherapie nicht ein, kann das dazu führen, dass die Krankenversicherung die Leistungen für die Psychotherapie nicht erstattet.
Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt grundsätzlich eine Genehmigung vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie.