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Sonderentgelt

Das Sonderentgelt dient dazu, die Kosten für Operationen im Krankenhaus pauschal zu vergüten. Im Sonderentgelt sind jedoch nicht die Kosten für den stationären Aufenthalt und die Behandlung vor und nach der Operation enthalten. Diese Kosten werden dem Krankenhaus von der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich mit Pflege-Tagessätzen vergütet. Da in den sogenannten Abteilungspflegesätzen bereits anteilige Kosten für die Operation enthalten sind, werden die Pflegesätze für die ersten 12 Tage eines Krankenhausaufenthaltes jeweils um 20% gekürzt.




Benötigt der Patient eine weitere Operation, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein weiteres Sonderentgelt vom Krankenhaus berechnet werden, das die gesetzliche Krankenkasse erstattet.

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