Tages-Pflegesätze rechnet ein Krankenhaus gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung dann ab, wenn für eine bestimmte Krankenhausbehandlung keine Fallpauschale im Entgeltkatalog festgelegt ist. Tagesgleiche Pflegesätze werden bis auf den Entlassungstag für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts des Patienten abgerechnet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird unterschieden zwischen dem Basispflegesatz und dem Abteilungspflegesatz.
Der Basispflegesatz wird lediglich für die Unterkunft und Verpflegung des Patienten, wie auch für nicht medizinisch bedingte Kosten, die aus Instandhaltung, Verwaltung und Ausbildung bestehen, berechnet. Der Abteilungspflegesatz hingegen wird für medizinische Leistungen wie die Behandlung durch den Arzt, die Krankenpflege sowie sonstige Maßnahmen der Diagnostik und Therapie berechnet.