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Home > Wissen > Krankenversicherung / private Krankenversicherung > Implantat


Implantat

Ein Implantat wird anstellte eines fehlenden Zahnes mittels chirurgischen Eingriffs fest im Kiefer verankert, wenn der Patient keine Brücke wünscht. Ein Implantat genügt höchsten ästhetischen Ansprüchen und ist die medizinisch anspruchsvollste Variante eines Zahnersatzes. Gegenüber einer Brücke kommt es hier nicht zur Beschädigung der benachbarten beiden Zähne.

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln und werden häufig auch als eingepflanzte Zähne bezeichnet.




Als Materialien für Implantate finden beim Zahnersatz vorwiegend Keramik und Titan Verwendung. Nur im Ausnahmefall wird ein Implantat direkt nach Entfernung des Zahnes in die Wunde eingesetzt. Diese Methode wird als Sofortimplantation bezeichnet. Die Versorgung mit einem Implantat ist gegenüber konventionellen Methoden für den Lückenschluss (Brücken, Teilprothesen) kosmetisch vorteilhaft für den Patienten. Jedoch ist das Einsetzen von Implantaten sehr zeitaufwendig und kostenintensiv.

Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für das Implantat im tariflich festgelegten Rahmen für Zahnersatz-Leistungen (hier kann beispielsweise eine maximale Anzahl von Implantaten je Kiefer festgelegt sein). Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet hierfür keine Leistungen. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine prozentuale Erstattung für Implantate von einer privaten Krankenzusatzversicherung zu
erhalten. Bei Antragstellung für die private Krankenzusatzversicherung sind alle Fragen zum Gesundheitszustand der Zähne wahrheitsgemäß zu beantworten. Hier muss auch die Anzahl der fehlenden Zähne angegeben werden, wofür möglicherweise eine Risikozuschlag erhoben wird.

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