In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Beitrages nicht am Leistungsumfang der Krankenversicherung orientiert, sondern von der nach bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden als Prozentsatz vom Einkommen bemessen.
Weiterhin werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse im Umlageverfahren erhoben.
Das bedeutet, dass alle Aufwendungen in einem Kalenderjahr durch die während dieser Zeit eingehenden Beiträge gedeckt werden. Rückstellungen für das Alter der Versicherten bildet die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kinder und Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.