In der privaten Krankenversicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung. Darüber hinaus hängt der Beitrag maßgeblich vom gewünschten Leistungsumfang ab. Die private Krankenversicherung erhebt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge.
Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird in der privaten Krankenversicherung durch eine Alterungsrückstellung von Versicherungsbeginn an berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens der Versicherten steigen. Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren bzw. Kapitaldeckungsverfahren.
Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist in der Regel zum Ablauf des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die privaten Krankenversicherer keine Annahmeverpflichtung haben, dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet und dass die Beiträge mit dem dann erreichten Eintrittsalter erhoben werden. Die Alterungsrückstellung verbleibt beim bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel insbesondere im Alter ausgeschlossen.