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Home > Aktuelles > Finanzierung > Finanzen und Bilanzierung: Höhere Hürden für ausländische Investoren


M&A REVIEW - Der „Standort Deutschland“ errichtet höhere Hürden um seine Unternehmen. Zukünftig müssen praktisch alle gemeinschaftsfremden Investoren, die mindestens 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen übernehmen möchten, ihr Vorhaben nach dem Außenwirtschaftsgesetz prüfen lassen. Dies ist die Folge der vom deutschen Gesetzgeber vorgenommenen Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der dazugehörenden Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Nach Ansicht von Experten wird diese Änderung dazu führen, dass die Zahl der Übernahmen, die unter das Außenwirtschaftsgesetz fallen, stark zunehmen wird. Die bisherige Beschränkung auf sicherheitsrelevante Bereiche werde ebenso aufgehoben, wie die Beschränkung auf die als besonders „gefährlich“ eingestuften Staatsfonds. Stattdessen ist jeder private und öffent liche gemeinschaftsfremde Investor betroffen.

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift für Fusionen und Übernahmen, M&A REVIEW untersuchen Dr. Cai Berg und Dr. Björn Simon von Gleiss Lutz die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die M&A-Beratungspraxis. Ihr Fazit: Aufgrund der hohen Anforderungen an ein Eingreifen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) werden sich die konkreten Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und die Länge des Zeitraums zwischen Signing und Closing beschränken. Entsprechende Unternehmenskaufverträge müssten daher in Zukunft Regelungen enthalten, um einen Vollzug des Erwerbs vor Ablauf der Prüffrist zu verhindern und die möglichen finanziellen Risiken einer Untersagung durch das BMWi zwischen den Parteien zu verteilen.

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