Beamte (auch Beamte in Ausbildung und Beamte auf Probe) haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist der Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten seiner Bediensteten.
Die Beihilfe zahlt keine Beiträge zur Krankenversicherung, bietet dem Beamten jedoch Sachleistungen. Die Beihilfe deckt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten ab – das sind je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und den zutreffenden Beihilfevorschriften zwischen 50 % und 80 %.
Beamte können Ihre Restkosten im Rahmen einer Restkostenversicherung über eine private Krankenversicherung absichern. Die Höhe der Restkostenversicherung deckt die verbleibenden 30 % - 50 % der Krankheitskosten ab – je nach Höhe der Beihilfe.
Die private Krankenversicherung bietet für Beamte zusätzlich einen Tarif zur Beihilfeergänzung, den sogenannten Beihilfeergänzungstarif. Aus dem Beihilfeergänzungstarif erstattet die private Krankenversicherung die Kosten, um die die Beihilfe ihre Leistungen für Beamte gekürzt hat. Kürzungen der Beihilfe gibt es unter anderem bei der Erstattung von Sehhilfen (Brille und Kontaktlinsen) sowie beim Zahnersatz.
Die private Krankenversicherung stopft diese Beihilfelücken in einigen Tarifen bis zu 100 %.
Da nicht alle privaten Krankenversicherungen einen solchen Beihilfeergänzungstarif anbieten, sollten sich Beamte bei einem unabhängigen Versicherungsmakler oder über einen professionellen Vergleich im Internet informieren, welche Versicherungen diesen Beihilfeergänzungstarif anbieten.